Kfz-Sachverständiger Oguz Kücüksert bei der Besichtigung eines Fahrzeugs in Köln, im Hintergrund der Kölner Dom

Kfz-Gutachter & Unfallgutachter in Köln

Unabhängiges Unfallgutachten direkt vor Ort. Bei unverschuldetem Unfall zahlt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners.

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Vier kurze Schritte, keine Fotos nötig. Wir melden uns auf dem Weg, den Sie wählen.

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Kfz-Sachverständiger Oguz Kücüksert bei der Schadenaufnahme an einem Fahrzeug in Köln

Ihr gutes Recht

Freie Gutachterwahl: Ihr eigener Kfz-Gutachter statt Gutachter der Versicherung

Nach einem Unfall schlägt die gegnerische Versicherung oft einen eigenen Gutachter vor. Dieser Vorschlag ist nicht bindend: Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.

  • Der Schaden wird aus Ihrer Sicht vollständig erfasst
  • Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung
  • Bei unverschuldetem Unfall in der Regel ohne Kosten für Sie

Ablauf

So läuft Ihr Unfallgutachten in Köln ab

Vier Schritte, bei denen Sie fast nichts tun müssen.

  1. Kfz-Sachverständiger nimmt eine Schadenmeldung am Fahrzeug auf

    Melden

    Per WhatsApp, Anruf oder Formular. Ein paar Fotos helfen bei der ersten Einschätzung.

    Erstkontakt kostenlos

  2. Besichtigung eines Unfallfahrzeugs in Köln

    Besichtigung

    Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.

    Auch wenn es nicht fahrbereit ist

  3. Auslesen des Fehlerspeichers mit dem Diagnosegerät

    Gutachten

    Wir erfassen den Schaden vollständig und erstellen das Gutachten, inklusive Wertminderung, wenn zutreffend.

    Sie müssen nichts tun

  4. Gutachten-Unterlagen auf dem Klemmbrett

    Weitergabe

    Sie erhalten das Gutachten und reichen es bei der Versicherung oder Ihrem Anwalt ein.

    Für Rückfragen erreichbar

Kosten

Wer zahlt das Kfz-Gutachten nach einem Unfall?

Das hängt von der Schuldfrage ab. Wir sagen Ihnen vorab, wie es in Ihrem Fall aussieht.

Häufigster Fall

Unverschuldeter Unfall

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss grundsätzlich die Kosten eines erforderlichen Gutachtens übernehmen. Für Sie entstehen dann in der Regel keine Kosten.

Teilschuld

Die Gutachterkosten werden im Verhältnis der Haftungsquote erstattet. Haftet der Gegner zu 75 Prozent, werden 75 Prozent der Kosten erstattet.

Kasko oder selbst verursacht

Bei Kaskoschäden bestimmt in der Regel Ihre eigene Versicherung den Gutachter. Sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist.

Bei kleineren Schäden (Bagatellschaden) kann ein Kostenvoranschlag genügen. Eine feste Grenze gibt es nicht. Wir sind Sachverständige, keine Rechtsanwälte, und geben keine Rechtsberatung.

Kfz-Sachverständiger misst die Lackschichtdicke an einer Fahrzeugtür

Leistungen

Leistungen als Kfz-Sachverständiger in Köln

  1. Unfallgutachten

    Wenn ein anderer den Unfall verursacht hat: vollständige Dokumentation des Schadens als Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.

  2. Kostenvoranschlag

    Für kleinere Schäden, bei denen ein vollständiges Gutachten nicht erforderlich ist. Wir sagen Ihnen vorab, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

  3. Beweissicherung

    Fotos, Messungen und Dokumentation des Schadens, damit später nachvollziehbar ist, was passiert ist.

  4. Reparaturbestätigung

    Bestätigung, dass Ihr Fahrzeug nach dem Schaden fachgerecht repariert wurde.

  5. Oldtimer-Bewertung

    Bewertung von klassischen Fahrzeugen, zum Beispiel für Versicherung oder Verkauf.

Nicht sicher, was Sie brauchen? Schicken Sie uns ein paar Fotos, wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist.

Fotos senden
Oguz Kücüksert, Kfz-Sachverständiger, B.Eng. Oguz Kücüksert mit Kamera bei der Fahrzeugbegutachtung in Köln

Über uns

Ihr Kfz-Sachverständiger: Oguz Kücüksert

Kfz-Sachverständiger, B.Eng.

Unfallexpert Köln ist das Kfz-Sachverständigenbüro von Oguz Kücüksert (B.Eng.) in Köln. Wir erstellen Unfallgutachten, Kostenvoranschläge, Beweissicherungen und Reparaturbestätigungen und kommen dafür mobil zu Ihrem Fahrzeug.

Wer unverschuldet einen Unfall hatte, soll dadurch kein Geld verlieren.

Deshalb erfassen wir jeden Schaden sorgfältig und vollständig, lesen bei Bedarf den Fehlerspeicher aus und bleiben für Sie erreichbar, bis das Gutachten bei Ihnen ist.

Siegel GBA Akademie: staatlich zugelassene Weiterbildung, GBA zertifizierte Sachverständige, ZFU-Nr. 755626

Weiterbildung zum Kfz-SachverständigenGBA Akademie, staatlich zugelassene Weiterbildung (ZFU-Nr. 755626)

  1. Unfallstelle absichern

    Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck mit ausreichend Abstand aufstellen.

  2. Erste Hilfe leisten

    Bei Verletzten sofort helfen und den Rettungsdienst unter 112 rufen.

  3. Polizei rufen, wenn nötig

    Bei Verletzten, hohem Sachschaden, Streit über den Hergang, Fahrerflucht oder fehlenden Versicherungsdaten: 110.

  4. Beweise sichern

    Unfallstelle, Fahrzeuge und Schäden fotografieren. Namen und Anschriften von Zeugen notieren.

  5. Daten austauschen

    Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners notieren. Kein Schuldanerkenntnis abgeben.

  6. Gutachter kontaktieren

    Melden Sie sich bei uns, am besten mit ein paar Fotos per WhatsApp. Wir übernehmen die Begutachtung.

Quelle: ADAC, Verhalten nach einem Verkehrsunfall. Keine Rechtsberatung.

Einsatzgebiet

Kfz-Gutachter in allen Kölner Stadtbezirken

Wir kommen in allen Kölner Stadtbezirken zu Ihnen, auf Anfrage auch ins Umland und bundesweit.

  • Innenstadt
  • Rodenkirchen
  • Lindenthal
  • Ehrenfeld
  • Nippes
  • Chorweiler
  • Porz
  • Kalk
  • Mülheim

Das sagen unsere Kunden

Stand: Oktober 2026. Die Bewertungen werden bei Google angezeigt.

FAQ

Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns per WhatsApp.

Kfz-Sachverständiger Oguz Kücüksert mit Kamera vor einem Bürogebäude in Köln
Wer bezahlt das Gutachten nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall muss grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten eines erforderlichen Gutachtens übernehmen. Für Sie entstehen dann in der Regel keine Kosten. Bei Teilschuld oder Bagatellschäden kann das anders sein, siehe unten.

Darf ich den Gutachter selbst auswählen?

Ja, bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Schlägt die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter vor, ist dieser Vorschlag nicht bindend. Bei Kaskoschäden bestimmt in der Regel Ihre eigene Versicherung den Gutachter.

Was gilt, wenn ich eine Teilschuld habe?

Dann werden die Gutachterkosten im Verhältnis der Haftungsquote erstattet. Haftet der Unfallgegner zum Beispiel zu 75 Prozent, erhalten Sie auch 75 Prozent der Gutachterkosten erstattet.

Gutachten oder Kostenvoranschlag: was brauche ich?

Bei kleineren Schäden (Bagatellschaden) kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. In der Praxis werden meist Beträge zwischen etwa 750 und 1.000 Euro genannt. Wir schätzen gemeinsam mit Ihnen ein, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Muss mein Fahrzeug fahrbereit sein?

Nein. Wir arbeiten mobil und kommen zu Ihrem Fahrzeug, zum Beispiel nach Hause, zum Arbeitsplatz oder in die Werkstatt.

Was sollte ich zur Besichtigung bereithalten?

Hilfreich sind Fahrzeugschein, Datum und Ort des Unfalls, die Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung sowie Fotos, falls Sie welche gemacht haben.

Wie erreiche ich Sie am schnellsten?

Am schnellsten per WhatsApp oder Telefon. Über das Formular können Sie uns die wichtigsten Angaben auch schriftlich schicken, wir melden uns dann bei Ihnen.

Beraten Sie mich auch rechtlich?

Nein. Wir sind Kfz-Sachverständige und keine Rechtsanwälte und dürfen keine Rechtsberatung geben. Bei rechtlichen Fragen, etwa zur Schuldfrage oder zu Schmerzensgeld, wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Unfall gehabt? Wir kümmern uns um Ihr Gutachten.

Schreiben Sie uns ein paar Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an. Der Erstkontakt ist kostenlos und unverbindlich.

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